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Kosten  

Ich arbeite in der Paartherapie mit Sitzungen von 90 Minuten.
Das Standardhonorar für eine Paarsitzung beträgt 130€ pro Person für 90 Min.
Längere Arbeitszeiten werden nach Aufwand (im Viertelstundentakt á 22,50 € p. P.) abgerechnet.

Ein Erstgespräch dauert in der Regel etwas länger (ca. 120 Min.) und kostet pauschal 145€ pro Person.
Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen und dem Besprechen Ihrer Anliegen und Wünsche. Darüber hinaus werden wir eine kleine Übung einbauen, damit Sie sich bereits ab der ersten Sitzung etwas mitnehmen können.

Präsenz-, Online-, oder Telefon-Einheiten werden mit dem selben Honorarsatz abgerechnet.

Wünschen Sie aufgrund der Entfernung längere Arbeitseinheiten (z.B. einen Paar-Intensivtag), so kontaktieren Sie mich bitte schriftlich bezüglich eines Angebotes, damit ich mich mit Ihnen in Verbindung setzen kann. Falls Sie Samstags-Termine wünschen, so kontaktieren Sie mich bitte ebenfalls schriftlich betreffend der Tarifauskunft. 

Sollten Sie an einem Paar-Workshop oder einer Paar-Gruppe Interesse haben, so kontaktieren Sie mich bitte ebenso schriftlich, damit ich Ihnen Informationen zukommen lassen und Sie gegebenenfalls in meine Planung mit einbeziehen kann.

Falls Sie in finanzielle Schwierigkeiten geraten sein sollten, so suchen Sie bitte das Gespräch mit mir, damit wir gemeinsam eine Lösung finden können. Paartherapie sollte für alle leistbar sein.

Krankenkassen leisten für Paartherapie leider keine Zuschüsse. Für Einzeltherapie ist eine Bezuschussung durch die Krankenkassen bei ICD 10 bzw. ICD 11 - Diagnose möglich.

Absageregelung:
Sie können einen vereinbarten Termin mindestens 48 Stunden vorher (Sonn- und Feiertage zählen nicht dazu) kostenlos absagen. Termine, welche nicht rechtzeitig abgesagt werden, sind unabhängig vom Grund des Stornos - auch in Krankheitsfällen - zur Gänze zu bezahlen, da sie dann nicht mehr anderweitig vergeben werden können.

Eine Paarsitzung findet nur statt, wenn beide PartnerInnen anwesend sind. Andernfalls finden wir einen neuen Termin und die Sitzung, welche durch unvollständige Anwesenheit ausfällt, ist zu bezahlen.